Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

SUPP SOLUTIONS
Inhaber: Andreas Falk
Dürerstraße 8
67454 Haßloch
Deutschland
E-Mail: info@supp-solutions.com

nachfolgend „SUPP SOLUTIONS“ genannt, und ihren Kunden.

Das Angebot von SUPP SOLUTIONS richtet sich grundsätzlich an Unternehmer, Unternehmen, juristische Personen sowie gewerblich oder beruflich handelnde Kunden.

Verträge mit Verbrauchern werden nur nach ausdrücklicher individueller Vereinbarung geschlossen.

Individuelle Vereinbarungen und konkrete Angebote bzw. Projektvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Leistungen von SUPP SOLUTIONS

SUPP SOLUTIONS bietet insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Produktentwicklung, Projektentwicklung und Projektbetreuung, Produktions- und Herstellervermittlung, Rohstoff- und Lieferantensourcing, Machbarkeitsbewertung sowie die Vermittlung spezialisierter Dienstleister und Geschäftspartner an.

Das Leistungsportfolio umfasst insbesondere:

Entwicklung und Weiterentwicklung von Nahrungsergänzungsmitteln

Entwicklung von Konzepten für funktionelle Lebensmittel

Entwicklung von Pulver- und Lebensmittelmischungen

Entwicklung von Getränkekonzepten

Rezeptur- und Produktentwicklung

White-Label-Lösungen

Projekt- und Markenbetreuung

Vermittlung von Herstellern, Abfüllern und Produktionspartnern

Wunschpreis-Produktion

Rohstoff- und Lieferantensourcing

Vermittlung von Verpackungs-, Lager- und Versandlösungen

Vermittlung von Laboren und Analysedienstleistungen

Unterstützung und Vermittlung im Bereich Qualität und Zertifizierung

Vermittlung innovativer Produktions- und Darreichungsformen

Vermittlung und Koordination von E-Commerce-, Web-, Warenwirtschafts-, Amazon-, Social-Media- und sonstigen Digitaldienstleistungen

Unterstützung bei der allgemeinen Orientierung zu Unternehmensgründungen und möglichen Unternehmensstrukturen

Vermittlung spezialisierter Dienstleister für Unternehmensgründungen im In- und Ausland

Vermittlung weiterer spezialisierter Business-Dienstleister

Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.

 

3. Eigene Leistungen und Leistungen von Partnerunternehmen

SUPP SOLUTIONS erbringt je nach Auftrag eigene Entwicklungs-, Beratungs-, Sourcing-, Koordinations- und Projektleistungen und arbeitet darüber hinaus mit unabhängigen Herstellern, Lieferanten, Laboren, Beratern und sonstigen spezialisierten Dienstleistern zusammen.

Soweit SUPP SOLUTIONS lediglich einen externen Anbieter vermittelt und der Vertrag über dessen Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossen wird, ist der externe Anbieter selbst für die ordnungsgemäße Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung verantwortlich.

SUPP SOLUTIONS wählt Partner und Dienstleister nach bestem Wissen und auf Grundlage der verfügbaren Informationen aus. Eine Garantie für die Leistung eines rechtlich selbständigen Dritten wird jedoch nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

4. Produktentwicklung, Machbarkeit und regulatorische Anforderungen

Empfehlungen, Produktkonzepte, Rezepturvorschläge, Machbarkeitseinschätzungen und vergleichbare Leistungen von SUPP SOLUTIONS erfolgen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen, Erfahrungen und Anforderungen des Kunden.

Eine positive Machbarkeitseinschätzung stellt keine Garantie dafür dar, dass ein Produkt in der ursprünglich vorgesehenen Form produziert, rechtlich verkehrsfähig gemacht, zertifiziert oder vermarktet werden kann.

Technische, regulatorische, rohstoffbezogene oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich während eines Projekts verändern.

Soweit nicht ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Auftrags vereinbart, umfasst eine Produktentwicklung insbesondere keine verbindliche rechtliche Prüfung der Verkehrsfähigkeit, Produktkennzeichnung, Werbeaussagen, Health Claims oder sonstiger regulatorischer Anforderungen.

SUPP SOLUTIONS kann für entsprechende Prüfungen geeignete spezialisierte Fachpartner vermitteln oder in ein Projekt einbinden.

Die endgültige Verantwortung für das Inverkehrbringen eines Produkts sowie für die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im jeweiligen Projekt bestehenden Verantwortlichkeiten.

 

5. Wunschpreis-Produktion

Im Rahmen der Wunschpreis-Produktion nennt der Kunde insbesondere das gewünschte Produkt, die Produktspezifikationen, die Produktionsmenge, die gewünschte Verpackung sowie – soweit vorhanden – den gewünschten Zielpreis.

SUPP SOLUTIONS sucht auf dieser Grundlage nach geeigneten Produktionspartnern.

Der vom Kunden genannte Wunschpreis dient als Zielvorgabe für die Prüfung geeigneter Produktionsmöglichkeiten. Allein aus der Mitteilung des Wunschpreises oder der Bezeichnung „Wunschpreis-Produktion“ ergibt sich keine Zusage, dass eine Produktion zu diesem Preis realisiert werden kann. Individuell vereinbarte Preise und Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt.

Anfragen zur Wunschpreis-Produktion sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Produktionsvertrag kommt erst durch eine entsprechende Vereinbarung bzw. Auftragsbestätigung mit SUPP SOLUTIONS oder dem jeweiligen Produktionspartner zustande.

 

6. Rohstoffe, Hersteller und Lieferanten

Bei der Vermittlung von Rohstofflieferanten, Herstellern, Abfüllern oder sonstigen Lieferanten können Anforderungen des Kunden hinsichtlich Qualität, Wirkstoffgehalt, Bio-Qualität, Zertifizierung, Herkunft oder sonstiger Spezifikationen berücksichtigt werden.

Die verbindliche Prüfung und Freigabe der gelieferten Rohstoffe oder Produkte sowie deren Übereinstimmung mit vereinbarten Spezifikationen richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den Vereinbarungen mit dem Hersteller, Lieferanten oder Labor.

Stellt der Kunde selbst Rohstoffe, Verpackungsmaterialien, Rezepturen, Daten oder sonstige Bestandteile eines Projekts zur Verfügung, ist er für die Richtigkeit und Eignung der von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

7. Labor, Zertifizierung, Unternehmensgründung, Recht und Steuern

SUPP SOLUTIONS kann geeignete Labore, Zertifizierungsstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Gründungsdienstleister und weitere Fachpartner empfehlen oder vermitteln.

Dies umfasst auch die Unterstützung bei der allgemeinen Orientierung zu Unternehmensgründungen, möglichen Rechts- und Unternehmensformen sowie Gründungsmöglichkeiten im In- und Ausland und die Vermittlung entsprechend spezialisierter Partner.

SUPP SOLUTIONS erbringt selbst keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Insbesondere stellen allgemeine Informationen zu Rechtsformen, Unternehmensstandorten, steuerlichen Rahmenbedingungen oder Gründungsmöglichkeiten keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.

Die rechtliche und steuerliche Beurteilung einer Unternehmensgründung – insbesondere bei grenzüberschreitenden oder ausländischen Unternehmensstrukturen – ist durch entsprechend qualifizierte und hierzu befugte Fachpersonen vorzunehmen.

SUPP SOLUTIONS übernimmt keine hoheitlichen oder akkreditierten Prüf- oder Zertifizierungsleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich im Einzelfall anders vereinbart und rechtlich zulässig ist.

Entsprechende Fachleistungen werden durch die jeweiligen externen Spezialisten in eigener Verantwortung erbracht.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt SUPP SOLUTIONS alle für die Durchführung eines Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Spezifikationen und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben oder Mitwirkungen des Kunden entstehen, können zu einer entsprechenden Anpassung von Zeitplan und Vergütung führen.

 

9. Angebote, Preise und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege sind grundsätzlich unverbindlich.

Dies gilt insbesondere auch für Anfragen über das auf der Website bereitgestellte Kontaktformular.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen SUPP SOLUTIONS und dem Kunden zustande.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, können gesondert vereinbart und berechnet werden.

 

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

SUPP SOLUTIONS kann je nach Projekt insbesondere mit Pauschalhonoraren, Projektvergütungen, Vermittlungsvergütungen, laufenden Vergütungen oder individuell vereinbarten Vergütungsmodellen arbeiten.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

11. Termine und Projektzeiten

Genannte Projekt-, Entwicklungs-, Beschaffungs-, Liefer- oder Produktionszeiten sind grundsätzlich Planungswerte, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.

Verzögerungen durch Hersteller, Lieferanten, Labore, Behörden, Zertifizierungsstellen, Transportdienstleister oder andere externe Beteiligte liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von SUPP SOLUTIONS.

SUPP SOLUTIONS informiert den Kunden über wesentliche bekannte Verzögerungen innerhalb eines Projekts.

 

12. Vertraulichkeit

SUPP SOLUTIONS behandelt vertrauliche geschäftliche Informationen des Kunden, insbesondere Produktideen, Rezepturen, Kalkulationen, Lieferanteninformationen und Projektunterlagen, vertraulich.

Soweit für die Durchführung eines Projekts erforderlich, dürfen notwendige Informationen an beteiligte Hersteller, Lieferanten, Labore und sonstige Projektpartner weitergegeben werden.

Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen können im Einzelfall durch eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) getroffen werden.

 

13. Schutz von Kontakten und Netzwerkpartnern

Von SUPP SOLUTIONS vermittelte Geschäftskontakte und Netzwerkpartner sind ein wesentlicher Bestandteil der Leistungen und des Geschäftsmodells von SUPP SOLUTIONS.

Soweit für einzelne Projekte ein besonderer Vermittlungs-, Kunden-, Provisions- oder Kontaktschutz erforderlich ist, wird dieser in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien geregelt.

 

14. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Rahmen eines Projekts individuelle Konzepte, Texte, Rezepturen, Dokumentationen oder sonstige schutzfähige Arbeitsergebnisse durch SUPP SOLUTIONS erstellt werden, richtet sich der Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte nach der jeweiligen Projektvereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden vereinbarte Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

Rechte Dritter, insbesondere von Herstellern, Entwicklern, Designern, Agenturen oder sonstigen Partnern, bleiben unberührt.

 

15. Haftung

SUPP SOLUTIONS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit SUPP SOLUTIONS lediglich externe Unternehmen oder Dienstleister vermittelt und kein eigenes Verschulden von SUPP SOLUTIONS vorliegt, haftet SUPP SOLUTIONS nicht für Pflichtverletzungen des jeweiligen externen Vertragspartners.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

16. Höhere Gewalt und externe Ereignisse

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Lieferkettenstörungen, Rohstoffausfälle, Produktionsausfälle, Krieg, Streik oder vergleichbare Ereignisse, können vereinbarte Leistungs- und Projektfristen entsprechend verlängern.

 

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von SUPP SOLUTIONS Gerichtsstand.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: September 2026

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